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Presseinformation zum Fortgang der Beseitigung Brandschaden Sportplatzgebäude Bischleben sowie Planungen zum Wiederaufbau der Sportstätte

Aufgrund des Brandereignisses vom 09.01.2016 wurde das Sportplatzgebäude auf dem Sportplatz Bischleben einschließlich der beliebten Sportplatzklause vollständig zerstört. Sämtliche Medienanschlüsse wurden unverzüglich getrennt bzw. abgeschaltet. Die Reste des bisherigen Sportplatzgebäudes müssen nach eingehender Prüfung abgerissen werden.

Infolgedessen steht nunmehr die Frage, welche Zukunft der Sportplatz Bischleben haben kann, da ohne Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten sowie Beleuchtung eine Nutzung des Sportplatzes selbst für den Trainingsbetrieb nicht möglich ist.

Mit dem bereits gewährten Vorschuss der Versicherung werden in Abstimmung zwischen Schadensgutachter und Versicherung zunächst der Abriss und die Entsorgung der Brandruine realisiert. Des Weiteren ist eine Vorplanung/Studie erforderlich, welche Möglichkeiten der Wiedererrichtung des Sportplatzgebäudes vorstellbar und finanzierbar sind. In diese Überlegungen muss einerseits einfließen, dass sich die Sportplatzanlage in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet (ÜSG) befindet und demzufolge nach Rücksprache mit den zuständigen städtischen Ämtern eine Errichtung stärker zur Straße hin durchaus überlegenswert ist.

Zudem ist zu untersuchen, welche Mehrkosten die Berücksichtigung einer gastronomischen Einrichtung im Sportplatzgebäude zur Folge hat. Unter Beachtung eines begrenzten Investitionsvolumens und der vordergründigen Verantwortlichkeit des Erfurter Sportbetriebs für die sportliche Nutzung seiner Anlagen steht eine derartige Überlegung maßgeblich unter der Bedingung, dass die Investition sich durch die hieraus ergebende kommerzielle Vermarktung im Wesentlichen selbst tragen kann.

Im Ergebnis der Vorplanung/Studie wird der Erfurter Sportbetrieb den Variantenvergleich dem zuständigen Werkausschuss zur Entscheidung vorlegen. In diese Entscheidung können gleichermaßen die Vorstellungen des örtlichen Sportvereins, der bisherigen Gaststättenbetreiberin sowie des Ortsteilrates einbezogen werden.
Um parallel den Trainings- und Spielbetrieb auf der Sportplatzanlage schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können, werden die auf dem Sportplatz befindlichen Container übergangsweise als Umkleidekabinen vorgesehen und durch einen weiteren Container in Form eines Dusch-/WC-Moduls ergänzt, soweit baurechtlich die Zulässigkeit der Aufstellung bestätigt wird. Darüber hinaus werden die Medienanschlüsse wieder hergestellt, die für den Betrieb der Sportanlage zwingend notwendig sind.

Nach erfolgtem Abriss des bisherigen Sportplatzgebäudes besteht von Seiten des Erfurter Sportbetriebes die Bereitschaft, der bisherigen Mieterin der Sportplatzgaststätte eine Freifläche für eine gastronomische Versorgung in den Sommermonaten zur Verfügung zu stellen. Auch hierfür müssen rechtliche Bestimmungen erfüllt sein, so dass in der kommenden Woche eine Absprache in einem Vor-Ort-Termin die Vorstellungen der Mieterin besprochen werden sollen und diese sich in der Folge um die Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen bemühen kann.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Batschkus, 1. Werkleiter des Erfurter Sportbetriebes, ab Montag, 01.02.2016 unter der Telefonnummer 0361/ 655 3001 zur Verfügung.

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