Barrierefreiheitserklärung

Digitale Barrierefreiheits­erklärung

Wir setzen uns für einen barrierefreien Zugang zu unserer Webseite ein

Der Erfurter Sportbetrieb arbeitet intensiv daran, seine Webseite den Bedürfnissen aller Nutzer anzupassen. Wir bemühen uns kontinuierlich, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit unserer Webseite oder der mobilen Anwendung zu verbessern, denn wir wollen allen Benutzern die bestmögliche Benutzererfahrung bieten.

Ein im Dezember 2021 nach EN 301 549 / WCAG 2.1 durchgeführter Benutzertest ergab, dass unser Internetauftritt derzeit noch keine vollständige Barrierefreiheit bietet. Im Rahmen unseres Engagements für Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sind wir aber bestrebt, alle relevanten Zugänglichkeitsstandards (derzeit BITV 2.0) einzuhalten und die aktuell noch bestehenden Barrieren abzubauen.

Rechtliche Grundlagen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.erfurter-sportbetrieb.de veröffentlichte Website des Erfurter Sportbetrieb.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Optimierungsbedarf

Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel. Optimierungen müssen vor allem noch an älteren PDF- und MS-Office-Dokumenten vorgenommen werden. Diese Inhalte sind zum Teil derzeit nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Für diese Dokumente werden, soweit möglich,  alternative Darstellungswege geprüft und umgesetzt, etwa die Darstellung in reiner Textform. Die Beseitigung dieser bekannten Mängel ist derzeit in Arbeit und dauert an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird es auf dieser Seite entsprechend veröffentlicht.

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte von politischen Informationen möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt. Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Welche Bereiche sind beispielsweise nicht barrierefrei?

PDF-Downloads: Alle PDF-Downloads, die vor 2021 eingestellt wurden, sind nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.

Kontrastabstand von Nicht-Textinhalten: Bei manchen Seiten und Anwendungen ist der Kontrastabstand nicht ausreichend, so z.B. beim Icon der Suchfunktion und den Link-Strichen in den Slider-Modulen.

Kontrast von Texten: Das mindestens erforderliche Kontrastverhältnis von Text zu Hintergrundfarbe ist nicht immer gegeben.

Tastaturbedienbarkeit: Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht immer gegeben, u.a. bei der Video-Steuerung. Zudem ist die Reihenfolge der Tastaturbedienung nicht überall schlüssig, u.a. beim Hauptmenü, und auch der Tastaturfokus ist nicht immer sichtbar.

Überschriftenhierarchie: Die Überschriftenhierarchie ist auf manchen Seiten nicht vollständig logisch, z.B. auf der Startseite.

Fehlerkennzeichnung: Die Fehlerkennzeichnung bei Formularen wird nicht korrekt dargestellt.

Syntaxfehler: Mehrere Seiten enthalten Syntaxfehler.

  1. Barriere: Bedienelemente ohne Alternativtexte
    Beschreibung: Alternativtexte werden nicht angezeigt, wo die Textfläche zu klein ausfällt.
  2. Barriere: Bilddateien ohne Alternativen
    Beschreibung: Alternativen für Bilddateien fehlendes Title-Attribut.
  3. Barriere: Kontraste von Texten sind teilweise nicht ausreichend.
    Beschreibung: Bei kleinen Schriften lagen die Kontrastwerte teilweise unter 4,5:1 und bei großen Schriften unter 3:1.
  4. Barriere: Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind nicht ausreichend.
    Beschreibung: Der Kontrast von Grafiken und grafischen Bedienelemente lag teilweise unter 3:1.
  5. Barriere: Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind teilweise nicht ausgezeichnet.
    Beschreibung: Englische und französische Wörter sind teilweise nicht mit dem „lang“-Attribut ausgezeichnet.

Die Beseitigung dieser Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.

So können Sie uns kontaktieren

Sollten Sie Fragen zum Thema Zugänglichkeit haben, Barrieren melden wollen oder Informationen in anderen Formaten benötigen, dann können Sie sich gerne bei uns melden.

E-Mail an: elisa.goetz@erfurt.de

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle.

Oder Sie wenden sich direkt an die Schlichtungsstelle.

E-Mail an: info@schlichtungsstelle-bgg.de