Neuigkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Inkrafttreten der ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO am 13. Mai 2020 ist die Möglichkeit der Öffnung von Sportanlagen für den organisierten Sport gegeben. Wie Ihnen vorab bereits mitgeteilt, obliegt die Entscheidung zur Öffnung der kommunalen Sportanlagen bei der Landeshauptstadt Erfurt als Träger dieser Sportanlagen.
Ab kommendem Montag, den 18.05.2020, öffnet der Erfurter Sportbetrieb seine Freiluftanlagen für den organisierten Sport. Zudem werden auch die Radrennbahn, das Eissportzentrum, die Leichtathletikhalle und die Riethsporthalle ab dem 18.05.2020 wieder geöffnet.

Alle anderen Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Hier erfolgen in den nächsten Tagen und Wochen weitere Prüfungen, ob und ab wann Ihnen diese Sportanlagen für den Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt werden können. Es gelten weiterhin die laut Saisonvertrag genehmigten Nutzungszeiten. Die Nutzung der Anlagen erfolgt ausschließlich unter Maßgabe des vom Erfurter Sportbetrieb erstellten lnfektionsschutzkonzeptes. Die individuellen Infektionsschutzgesetze der jeweiligen Objekte sind dabei zwingend zu beachten. Dieses wurde Ihnen vorab übersandt, ist auf der Homepage des Erfurter Sportbetriebes zum Download eingestellt und liegt gleichermaßen auf allen Sportanlagen aus.
Die Nutzung ist ausschließlich auf die vom Konzept erfassten Nutzungsbereiche (z. B. Ausschluss der Nutzung von Umkleide- und Duschräumen sowie Vereinsheimen) beschränkt.

Wir bitten alle Sportlerinnen und Sportler um Verständnis, dass noch nicht alle Sportanlagen öffnen können, mit den Öffnungen am kommenden Montag erfolgt jedoch zumindest ein erster Schritt in Richtung Rückkehr zum regelmäßigen Sportbetrieb in der Landeshauptstadt Erfurt.

Bitte beachten Sie beigefügtes Dokument und informieren Sie alle betroffenen Mitarbeiter.