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Sehr geehrte Damen und Herren,

nach weiteren Abstimmungen mit dem Infektionsschutzbehörden ist ein weiteres vereinsspezifisches Infektionsschutzkonzept, neben dem des Erfurter Sportbetriebes, für die Nutzung der Anlagen notwendig. Eine Nutzung der geöffneten Anlagen ist ohne vereinsspezifisches Infektionsschutzkonzept nicht möglich.

Mit der beigefügten Vorlage für ein „Vereinsspezifisches Infektionsschutzkonzept zur Nutzung der Erfurter Sportanlagen“ wollen wir Sie unterstützen. Bitte füllen Sie das Dokument entsprechend aus uns setzen Sie ein Kreuz in das zweite (keine weiteren Maßnahmen) oder dritte (weitere Maßnahmen) Kästchen.

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument (gegebenenfalls mit Ihrem bereits erstellten vereinsspezifischen Konzept) zu. Bei der Nutzung der Anlagen ist dieses durch die verantwortliche/n Person mit sich zu führen.

Desweiteren ist der Erfurter Sportbetrieb nach der Verordnung als Betreiber der Sportanlagen ebenso wie private Sportanlagenbetreiber verpflichtet, die Nutzung der Sportanlagen unter Einhaltung der allgemeinen und besonderen Infektionsschutzregeln zu gewährleisten (Verantwortliche Person im Sinne des § 5 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO).

Anbei finden Sie das als Maßgabe zur Nutzung von Sportanlagen dienende und durch den Erfurter Sportbetrieb entwickelte Infektionsschutzkonzept sowie die objektspezifischen Hygiene-, Abstands-, und Infektionsschutzregeln nach § 5 ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO als Ergänzung zu den Festlegungen des allgemeinen Infektionsschutzkonzeptes des Erfurter Sportbetriebes.

Bei Nutzung der Anlagen müssen die in den Konzepten aufgeführten Regeln beachtet und eingehalten werden. Jeweils ein Exemplar des Infektionsschutzkonzeptes sowie der objektspezifischen Hygiene-, Abstands-, und Infektionsschutzregeln liegen in allen Anlagen aus.

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