Update – Bedingungen für die Nutzung der Sportanlagen der Landeshauptstadt Erfurt im Kontext der Corona-Eindämmungsmaßnahmen
- 18. Juni 2020
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grundlage der weiteren Lockerungen der Corona-Beschränkungen seitens des Freistaates Thüringen durch die ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO sowie die ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO werden die Regelungen für die Nutzung der Sportanlagen der Landeshauptstadt Erfurt durch die Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes angepasst und die Nutzung ist unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gestattet.
Der Erfurter Sportbetrieb als Betreiber der Anlagen setzt weiterhin auf einen verantwortungsvollen Umgang der nutzenden Vereine mit den immer noch im notwendigen Maße beschränkten Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten. Die Gesundheit der Erfurter Bevölkerung allgemein genießt hierbei Vorrang vor den sportlichen Betätigungsmöglichkeiten der Mitglieder der Erfurter Sportvereine.
Das Infektionsschutzkonzept in der Fassung dieser Fortschreibung ist daher Voraussetzung für die Nutzung der Sportanlagen.
Jeder Verein, aber auch jedes Mitglied des nutzenden Vereins selbst, erklärt mit dem Betreten der Anlage sein Einverständnis zur Einhaltung der folgenden Maßnahmen und haftet selbst für Verstöße hiergegen und gegen die zur Eindämmung des Corona-Virus erlassenen Verordnungen des Freistaates Thüringen.
Die komplette Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes finden Sie hier zum downloaden.
Weiterhin gelten folgende objektspezifische Hygienekonzepte:
Infektionsschutzkonzept_Leichtathletikhalle | Multifunktionsarena
Infektionsschutzkonzept_Radrennbahn
Infektionsschutzkonzept Eissportzentrum