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Kapazitäten für Trainingszeiten in Erfurter Sporthallen für das Schuljahr 2020/2021 geringer als im Vorjahr

Für das kommende Schuljahr 2020/2021 steht der Erfurter Sportbetrieb wieder vor großen Herausforderungen im Hinblick auf die Vergabe von Sporthallen zu Trainingszwecken. Im Rahmen des Schulsanierungsprogramms der Stadt Erfurt befinden sich diverse Schulen inkl. Schulsporthallen während des Schuljahres 2020/2021 in der Sanierung. Baumaßnahmen in der Sporthalle der Grundschule 01 (Johannesschule) und im Sportgebäude Essener Straße, bei denen mit einer Nutzung ab dem 31.08.2020 gerechnet wurden, verzögern sich. Die Sanierung einer weiteren Sporthalle, der Sporthalle Albert-Einstein-Straße, ist ab April 2020 geplant.

Die Schulsporthalle der Grundschule 15, welche durch die Unfallkasse Anfang 2019 gesperrt wurde, ist zwischenzeitlich abgerissen worden. Die gerade wieder nach Beseitigung von Vandalismusschäden für die Belegung vorgesehene Sporthalle des Förderzentrums Süd steht aufgrund des Brandschadens ebenfalls nicht zur Verfügung.

Auch hinsichtlich der Nutzung der Schulsporthallen für deren eigentliche Zwecke gibt es Veränderungen. Der pflichtige Schulsport wird auf die zur Verfügung stehenden Hallen verlagert. Dies erfolgt zum Teil bis 18 Uhr. Zusätzlich steigt der benötigte Zeitumfang für den Schulsport durch den Wegfall des Schulsportunterrichtes im Schuljahr 2019/2020 aufgrund des Pandemiefalls.

Hieraus ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen den beantragten Nutzungszeiten und den vorhandenen Hallenkapazitäten. Für manche Sporthallen wurden durch die Vereine doppelt so viele Nutzungszeiten beantragt wie dem Vereinssport zur Verfügung stehen. Die Diskrepanz liegt bei über 150 Wochenstunden (Montag bis Freitag).

Wir bitten die Vereine daher um Verständnis, dass nicht alle Trainingszeiten wie beantragt genehmigt werden können. Um bei der Belegungsplanung dennoch ein möglichst gerechtes und transparentes Vergabeprocedere zu gewährleisten, wurden für das Schuljahr 2020/2021 unter Beachtung des § 4 Abs. 4 Satz 3 der Sportanlagensatzung der Landeshauptstadt Erfurt und in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Erfurt folgende Vergabekriterien angewendet:

1. Planung Vereinszeiten
  • Hallensportarten haben Vorrang, d.h. Außensportarten erhalten grundsätzlich nur für den Nachwuchsbereich (Kinder) pro Gruppe maximal eine Trainingseinheit im Zeitraum 01.11.2020 bis 31.03.2021. Trainingszeiten auf Außenanlagen können separat beantragt werden.
  • Trainingszeiten werden in Abhängigkeit der Mitgliederstärke in den einzelnen Abteilungen vergeben. Beantragte Hallenzeiten für Sportarten, die lt. Statistik nicht im Verein vorhanden sind, werden bei der Vergabe außer Betracht gelassen. Grundlage der Beurteilung ist die jüngste Mitgliederbestandserhebung des Landessportbundes Thüringen.
  • Trainingszeiten für Sportlerinnen und Sportler im Wettkampfbetrieb haben Vorrang. Freizeitsportvereine erhalten in der Regel lediglich eine Trainingszeit pro Sportart.
  • Zeiten für Jugendliche und Kinder werden i. d. R. bis 19 Uhr und Zeiten für Erwachsene frühestens ab 19 Uhr geplant
  • Trainingszeiten können unter Beachtung der vorgenannten Kriterien vom angemeldeten Bedarf abweichen und unter anderem auf eine Stunde gekürzt werden.
2. Die Vergabe von Zeiten an sonstige Nutzer kann generell nur erfolgen, sofern diese nicht für den Schul- und Vereinssport benötigt werden.

Aktuell bestehen noch Abstimmungserfordernisse zur Nutzbarkeit einzelner Sportanlagen, weshalb derzeit eine Information an die Nutzer leider noch nicht möglich ist. Die Informationen zu den genehmigten Trainingszeiten erhalten die betreffenden Antragsteller jedoch spätestens zu Beginn der 35. Kalenderwoche.

Der Belegungsplan jeder Halle für das Schuljahr 2020/21 wird anschließend auf der Homepage das Erfurter Sportbetriebes (www.erfurter-sportbetrieb.de) veröffentlicht.

Der Erfurter Sportbetrieb bittet bis dahin von telefonischen Rückfragen abzusehen und um Verständnis für die notwendigen regulierenden Maßnahmen, um trotz der beschränkten Hallenzeiten die verfügbaren Zeiten möglichst optimal auszulasten. Die Nutzer mögen hierbei zudem bedenken, dass diese Maßnahmen nur vorübergehender Natur sind und in naher Zukunft einer wesentlich verbesserten Qualität und Kapazität der Erfurter Sportstätten dienen.

Freie Kapazitäten gemäß Belegungsplan können schriftlich beim Erfurter Sportbetrieb beantragt werden. Gern können auch Nutzungen an Wochenenden beantragt werden, hierbei gilt jedoch, dass Wettkampfveranstaltungen generell Vorrang haben.