Vorübergehende Einstellung des Trainings- und Wettkampfbetriebes auf kommunalen Sportanlagen
- 3. November 2020
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein
Bei der vom Verordnungsgeber getroffenen Regelung ist es unerheblich, ob die jeweilige sportliche Nutzung mit oder ohne Körperkontakt ausgeübt werden kann.
Aktuell dürfen die Sportanlagen nur im Rahmen des Schulsports genutzt werden.
Sportlerinnen und Sportler in den Vereinen werden um Verständis gebeten, dass die Sportanlagen im o.a. Zeitraum infolge der geltenden Verordnungslage für den Vereinssport geschlossen bleiben müssen. Sollten weitere Nutzungen gesondert genehmigt werden, werden die betreffenden Objektverantwortlichen umgehend durch den ESB darüber informiert.
Alle Nutzer wurden über die aktuellen Maßnahmen informiert und werden gebeten die Informationen an alle Mitglieder weiterzuleiten sowie das Dokument in den eigenen Sportanlagen auszuhängen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument.
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