3. Nachtrag zum ISK – 2G oder 3G Plus in geschlossenen Sportanlagen
- 11. November 2021
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein
![Achtung Corona](https://erfurter-sportbetrieb.de/wp-content/uploads/2020/11/corona.jpg)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Erfurter Sportbetrieb verweist auf die ab Donnerstag, den 11.11.2021, geltende Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 10.11.2021.
Gemäß Punkt 2 der vorgenannten Verordnung gilt für die Nutzung von geschlossenen Sportanlagen die „verbindliche Anwendung der Zugangsmodelle 2G oder 3G-Plus nach § 2 Abs. 2 Nr. 15 in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des § 11a Abs. 2 bis 5 und Abs. 7 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO der Thüringer Verordnung. Eine Anwendung von § 11a Abs. 6 (Privilegierung) ist für diese Bereiche ausgeschlossen.“ Die entsprechenden Gesetzestexte aus der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO zur Anwendung der 2G- und 3G-Plus-Regel sind als Anlagen zum Schreiben in Auszügen beigefügt.
Das Sportangebot (Trainings- und Wettkampfbetrieb) außerhalb geschlossener Räume ist gemäß der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 03.11.2021 weiterhin auf Personen beschränkt, die der verantwortlichen Person einen Nachweis nach § 46 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO über ein aktuelles negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder den Nachweis über eine Genesung vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Werkleitung Erfurter Sportbetrieb
211110_3. Nachtrag_2G und 3G Plus in geschlossenen Sportanlagen