Neuigkeiten

16.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit den Pressemitteilungen der Landeshauptstadt Erfurt vom gestrigen Tage wurden bereits Einschränkungen für den Sportbetrieb angekündigt. Aufgrund der Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 16.12.2021 (vgl. Pressemitteilung der LHE vom 16.12.2021 – Vereinssport in städtischen Turnhallen nicht möglich) gilt ab dem 17.12.2021 für die Sportanlagen in der Vergabe durch den ESB gem. Sportanlagensatzung Folgendes:

1. Alle gedeckten Sportanlagen sind für vereinssportliche Nutzungen gesperrt. Ausnahmen gelten nur für Kadersportler in Verantwortung des Olympiastützpunkt Thüringen e. V. sowie für Profisportvereine im Rahmen ihres Trainings- und Spielbetriebes.

2. Auf ungedeckten Sportanlagen kann der Vereinssportbetrieb mit der Einschränkung stattfinden, dass die Sportler bereits in Sportsachen auf die Sportanlage kommen und diese nach der Nutzung unverzüglich wieder verlassen. Es stehen keine Umkleideräume, sondern ausschließlich Toiletten für die Nutzung zur Verfügung.

Diese Entscheidung gilt vorbehaltlich eines Widerrufs oder einer Verlängerung zunächst bis 14.01.2022.

Wir bitten um Verständnis, dass diese Entscheidung durch den Oberbürgermeister im Ergebnis der Beratung im Pandemiestab getroffen wurde und wir hierauf keinen Einfluss haben. Wir dürfen Ihnen versichern, dass wir uns gegenüber Pandemiestab um eine Neubewertung der Lage bemühen werden, sobald die Gegebenheiten dies ermöglichen und hierdurch zumindest ein ggf. eingeschränkter Vereinssport auch in geschlossenen Anlagen ermöglicht werden kann.

Werkleitung
Erfurter Sportbetrieb


Ergänzung 17.12.2021

Weiterer Umgang mit dem Sportbetrieb.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Laufe des heutigen Tages wurde der weitere Umgang mit dem Sportbetrieb im organisierten Sport noch einmal intensiv durch die Verwaltungsleitung diskutiert. Im Ergebnis wurde nunmehr folgende Entscheidung im Interesse des organisierten Sports getroffen:

  1. Die generelle Untersagung von Sport in geschlossenen Räumen wird aufgehoben.
  2. Die Benutzung gedeckter Sportanlagen wird auf die Nutzung durch den organisierten Sport im Sinne der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO (Schul-, Vereins und Leistungssport) und ausschließlich für sportliche Zwecke beschränkt.
  3. Es gelten zudem die Beschränkungen im Sinne der 5. Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes des Erfurter Sportbetriebes vom 27.10.2021 in den Warnstufen, d.h. insbesondere die Beschränkung der max. Anzahl gleichzeitiger Nutzer in der Warnstufe gemäß Ziff. II. b in Verbindung mit Anlage 2 wird verbindlich vorgeschrieben.
  4. Eine Benutzung von Umkleidekabinen und Duschen ist für alle Sportanlagen (Indoor und Outdoor) untersagt. Die Ziff. III. 5 der Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln nach § 4 Abs. 2 und 3 sowie § 4 (Nutzungsbedingungen) des Infektionsschutzkonzeptes des ESB wird dahingehend angepasst, dass Sportler*innen die Sportanlage in Sportkleidung betreten und verlassen müssen und Kleidungswechsel sowie Körperpflege einschl. Duschen ausschließlich zu Hause vorgenommen werden.
  5. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Ziff. III. 4 der Nutzungsbedingungen) und sonstigen nichtsportlich genutzten Räumen auf den Sportanlagen sowie der sonstige Aufenthalt auf der Sportanlage vor/nach dem Trainingsbetrieb werden ebenfalls untersagt. Ausnahmen gelten ausschließlich für dauervermietete Räumlichkeiten. Hierfür sind die allgemeingültigen Bestimmungen der jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen zu beachten. Diesbezüglich wird an die Verantwortung der Sportvereine appelliert, Kontakte so weit wie möglich zu beschränken.
  6. Auf die sonstigen Nutzungsbedingungen des Infektionsschutzkonzeptes ESB sowie die allgemeingültigen Benutzungsregeln wird ausdrücklich nochmals hingewiesen.

Wir bitte um Beachtung, dass diese Entscheidung unter den pandemischen Bedingungen ein Zugeständnis an die Vereine in der Erwartung des verantwortungsvollen Umgangs mit der Situation ist. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Regeln behält sich die Landeshauptstadt Erfurt daher vor, diese ggf. auch wieder zu verschärfen.

Danke für Ihr Verständnis.

Werkleitung
Erfurter Sportbetrieb

211027_Infektionsschutzkonzept_ESB_5. Fortschreibung