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Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrundder Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 29.04.2021 wurden die Regelungen zur Untersagung des Freizeitsports und des organisierten Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen nochmals geändert.

Demnach gilt ab sofort gemäߧ 35 der Thüringer SARS-CoV-2-InfektionsschutzMaßnahmenverordnung in der Fassung der letzten Änderung, dass neben dem Trainingsbetriebs von Schülern in den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes, dem Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen und Kaderathleten auch

der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Kindern unter freiem Himmel nunmehr zulässig ist, wenn die den Sportbetrieb anleitenden Personen vor Beginn des jeweiligen Sportbetriebs ein negatives Ergebnis eines Selbsttests vorweisen können, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2),

Analog zu den weiteren vorstehenden Ausnahmen können den betreffenden Nutzern auf Antrag gesonderte Genehmigungen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes erteilt werden. Bisher erteilte Sondergenehmigungen behalten Ihre Gültigkeit.

Im Interesse der Kontaktlosigkeit bei der Wiederaufnahme des Sportbetriebes nach§ 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO bitten wir um Verständnis, dass die Benutzung der Umkleidekabinen und Duschen nicht vorgesehen ist und die Benutzung der Toiletten lediglich einzeln erfolgen soll. Die Teilnehmer möchten daher bitte bereits umgekleidet zum Training erscheinen und nach dem Training zu Hause duschen.

Alle übrigen Nutzungen unserer Sportanlagen sind weiterhin untersagt.
Die Sportanlagen bleiben daher bis auf Widerruf für die Nutzung außerhalb der genehmigten Ausnahmen gesperrt.

Von der vorstehenden Sperrung gleichermaßen nicht erfasst ist der Schulsport Entscheidungen über die Wiederaufnahme des Schulsports obliegen der Landeshauptstadt Erfurt als Schulträger unter Beachtung der hierfür geltenden besonderen Regelungen. Wir hoffen, dass Sie alle gesund bleiben und ein geregelter Sportbetrieb möglichst schnell wieder zugelassen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Cizek – Verwaltungsdirektor
Batschkus – Sportdirektor

210430_EinstellungTrainingsbetrieb