Hallennutzung während der Sommerferien (20.07. bis 30.08.2020)
- 25. Juni 2020
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Erfurter Sportbetrieb befindet sich derzeit in Abstimmung mit den hausverwaltenden Ämtern bzgl. der Öffnung der Sporthallen während der Sommerferien (20.07.2020 bis 30.08.2020). Hintergrund der Prüfung sind die diesbezüglich hohe Nachfrage und die Sperrung der Hallen während des Lockdowns (Pandemiefall).
Für die weitere Planung und Abstimmung benötigen wir den Bedarf an Nutzungen während der Sommerferien seitens der Vereine. Hierzu werden alle Vereine berücksichtigt, die klassischen Hallensport ausüben. Ich bitte Sie, intern den Bedarf abzustimmen und diesen bis zum 05.07.2020 per beigefügtem Antragsformular beim Erfurter Sportbetrieb einzureichen. Es wird empfohlen, sich vordergründig an den bisherigen lt. Saisonvertrag genehmigten Zeiten zu orientieren, um hierdurch das zusätzliche Vergabeprocedere möglichst leicht praktikabel zu halten. Bereits beantragte Trainingszeiten während der Ferien werden weiterhin berücksichtigt.
Nach Ablauf der Frist werden die gemeldeten Bedarfe durch den Erfurter Sportbetrieb geprüft und die Vereine in der 24./25. KW über ihre genehmigten Nutzungszeiten in den Sommerferien informiert. Bitte beachten Sie, dass die Öffnung der Schulsporthallen während der Ferien unter Beachtung notwendiger Dienstleistungen (insb. Reinigung) möglichst effektiv ausgestaltet werden soll. Je nach Antragslage werden daher unter Umständen nicht alle Hallen vollumfänglich zur Verfügung gestellt und beantragte Zeiten können aufgrund von angestrebter Komprimierung der Zeiten auch in andere Hallen verlegt werden. Definitiv nicht zur Verfügung stehen im o. g. Zeitraum folgende Sporthallen: Schulsporthallen der Schulen FÖZ Süd, SBBS 4, Regelschule 7, Grundschule 3, Grundschule 1 und Gemeinschaftsschule 3 (Karlstraße), sowie die Sporthalle des Sportgymnasiums und die Domsporthalle.