Kinderschutzkonzept – Informationen für Erfurter Sportvereine
- 30. Januar 2026
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß den aktuellen Richtlinien und Thüringer Sportförderrichtlinien ist die Umsetzung eines Schutzkonzeptes verpflichtend. Alle Sportvereine und -verbände sind aufgefordert, bis spätestens Anfang 2029 ein eigenes Kinderschutzkonzept zu entwickeln und aktiv anzuwenden.
Die Stadtverwaltung Erfurt begleitet diesen Prozess aktiv. Das federführende Jugendamt (Abteilung Kinder- und Jugendförderung) hat in Kooperation mit dem Sportbeauftragten der Landeshauptstadt Erfurt sowie dem Landessportbund Thüringen verschiedene Unterstützungsangebote entwickelt, um die Erfurter Sportvereine bei der Umsetzung zu unterstützen.
Unter anderem stehen:
- ein Informationsplakat/Postkarte mit QR-Code zu einem digitalen Werkzeugkoffer sowie
- weiterführende Fortbildungsangebote zum Thema Kinderschutz im Sport
zur Verfügung. Auch im gestrigen Werkausschuss des Erfurter Sportbetriebes wurde nochmals ausdrücklich auf die Bedeutung des Kinderschutzes im Sport und auf die bestehenden Unterstützungsangebote hingewiesen.
Die entsprechenden Informationen und Materialien finden Sie im Anhang dieser E-Mail. Wir bitten Sie, diese Informationen an die Erfurter Sportvereine weiterzugeben um sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Gleichfalls können die Materialien zum Aushang vor Ort auch über den Sportbeauftragten (sportbeauftragter@erfurt.de) der Landeshauptstadt oder dem Jugendamt (heiko.hoettermann@erfurt.de) angefragt werden.
Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen der Sportbeauftragte der Landeshauptstadt Erfurt oder das Jugendamt gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
René Hofmann
Sportbeauftragter
Dez. 1 Oberbürgermeister
Landeshauptstadt Erfurt
Stadtverwaltung
99111 Erfurt
Downloads
Fortbildungsangebote 2026 Sport.
