Lockerungen im organisierten Sport – 8. Nachtrag zum ISK
- 28. März 2022
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie beigefügtes Dokument und informieren Sie alle betroffenen Personen. Die Nutzer wurden bereits per E-Mail informiert.
Erfurt befindet sich aktuell in der Basisstufe.
Mit freundlichen Grüßen
Batschkus
Sportdirektor
Lockerungen im Kontext der Corona-Pandemie – 8. Nachtrag zum Infektionsschutzkonzept des ESB vom 27.10.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erlass der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARSCoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung – ThürSARS-CoV-2-IfSMaßnV0-) vom 18. März 2022 entfallen ab sofort für den organisierten Sportbetrieb die Zugangsbeschränkungen.
Die anlagenspezifischen Infektionsschutzanforderungen des Trägers der Sportanlagen (Infektionsschutzkonzept des Erfurter Sportbetriebes vom 27.10.2021) sind weiterhin zu beachten.Ausnahmen:
Bei Sportveranstaltungen mit Zuschauern in geschlossenen Räumen und in den Schwimmbädern gilt bis einschließlich zum 02.04.2022 noch die 3-G Zugangsbeschränkung.
Die Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen entfällt.
8. Nachtrag zum Infektionsschutzkonzept vom 27.10.2021_Lockerungen im organisierten Sport
Update 22.03.2022