Situation um Hallentrainingszeiten im Schuljahr 2024/2025 weiterhin angespannt
- 31. Juli 2024
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein, Pressemitteilung
Der Erfurter Sportbetrieb sieht sich seit mehreren Jahren mit erheblichen Herausforderungen bei der Vergabe von Hallentrainingszeiten konfrontiert. Auch für das kommende Schuljahr bleibt die Situation angespannt.
Die Einschränkungen, die sich durch den anhaltend hohen Bedarf an pflichtigem Schulsport ebenso wie durch das notwendige Schulsanierungsprogramm der Stadt Erfurt ergeben sind akuter, denn je. Auch die neu eröffnete Dreifeldhalle im Erfurter Süden kann aufgrund der generell limitierten Kapazitäten nicht die erforderliche Entlastung bieten.
Zusätzlich steht den ohnehin begrenzten Hallenkapazitäten ein erneuter Anstieg der beantragten Trainingszeiten durch die Erfurter Vereine gegenüber. Dies ist unter anderem auf einen erfreulichen Mitgliederzuwachs von 12,9 Prozent – von 34.453 auf 38.888 Mitglieder – zurückzuführen. Anderseits zeigt sich dieser Trend auch besonders deutlich bei den Anmeldungen neuer Abteilungen, die von 550 im letzten Jahr auf nahezu 800 in 2024 gestiegen sind, was einem Zuwachs von 44,7 Prozent entspricht.
Trotz dieser Herausforderungen und der Tatsache, dass das Schuljahr 2024 früher als gewöhnlich beginnt, wurden alle Sportvereine und Nutzer bereits in der 31. Kalenderwoche per E-Mail über ihre genehmigten Nutzungszeiten informiert. Ab dem 12. August 2024 sind die aktuellen Belegungspläne der einzelnen Hallen auf der Homepage des Erfurter Sportbetriebes (https://erfurter-sportbetrieb.de/sportdatenbank/) einsehbar.
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Sogenannte „weiße Felder“ (d.h. nicht vergebene Zeiten) können dann durch „potentielle Nutzer / Sportvereine“ individuell identifiziert, mit FORMBLATT angemeldet und gezielt einer Vergabe zugeführt werden.
Wir bitten alle Nutzer, bis zu diesem Zeitpunkt von telefonischen Rückfragen abzusehen. Fragen zu den Trainingszeiten können anschließend gerne schriftlich gestellt werden.
Wir möchten alle Sportlerinnen und Sportler der Vereine um Verständnis bitten, dass die vollständige Bedarfsdeckung an Hallenzeiten weiterhin nicht möglich ist. Der Erfurter Sportbetrieb setzt sich jedoch dafür ein, eine für alle Nutzer zufriedenstellende Lösung zu finden und den Sportbetrieb in Erfurt trotz der schwierigen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten.
Um auch im Schuljahr 2024/2025 jedem Verein Trainingszeiten zu ermöglichen, werden die folgenden verschärften Vergabekriterien weiterhin angewendet:
Vergabekriterien
- Hallensportarten haben Vorrang, d. h. Außensportarten erhalten grundsätzlich nur für den Nachwuchsbereich (Kinder) pro Altersklasse maximal eine Trainingseinheit im Zeitraum 14.10.2024 bis 31.03.2025. Dabei werden die im Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften, Spielgemeinschaften und Kunstrasenplatzzeiten berücksichtigt.
- Trainingszeiten werden in Abhängigkeit der Mitgliederstärke in den einzelnen Abteilungen vergeben. Beantragte Hallenzeiten für Sportarten, die lt. Statistik nicht im Verein gelistet sind, werden bei der Vergabe außer Betracht gelassen. Grundlage der Beurteilung ist die jüngste Mitgliederbestandserhebung des Landessportbundes Thüringen.
- Trainingszeiten für Sportlerinnen und Sportler im Wettkampfbetrieb haben Vorrang und werden nach der Ligastärke priorisiert behandelt.
- Freizeitsportvereine erhalten in der Regel lediglich eine Trainingszeit pro Sportart.
- Zeiten für Jugendliche und Kinder werden i. d. R. bis 19 Uhr und Zeiten für Erwachsene frühestens ab 19 Uhr geplant.
- Trainingszeiten werden nur bis zu einer maximalen Dauer von 2 Stunden vergeben.
- Trainingszeiten können unter Beachtung der vorgenannten Kriterien vom angemeldeten Bedarf abweichen und gegebenenfalls auf eine Stunde gekürzt werden
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Der Erfurter Sportbetrieb ist sich bewusst, dass es viel Unmut auf Seiten der Vereine geben wird.
Umso wichtiger ist es, dass jeder Sportverein seinen Bedarf auf dauernde Notwendigkeit hin überprüft und ggf. nicht benötigte Zeiten unaufgefordert beim ESB „zurückgibt“.
Gleichfalls wird angeregt, dass sich ggf. Sportvereine in Eigeninitiative zusammenfinden, etwas enger zusammenrücken und gerade attraktive Zeiten in Hallen und auf Plätzen gemeinsam nutzen.
Sofern diese Zusammenschlüsse / Kooperationen einvernehmlich erfolgen, ist der ESB gern bereit die notwendigen vertraglichen Modalitäten anzupassen.Vielen Dank.