Sperrung Schwimmhallen mit Ausnahmen
- 12. Januar 2022
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung zum 4. Nachtrag zum Infektionsschutzkonzept des Erfurter Sportbetriebes vom 19.11.2021 gilt gemäß § 30 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO – vom 24. November 2021 für die Nutzung von Schwimmhallen Folgendes.
Die Roland-Matthes-Schwimmhalle und die Schwimmhalle Johannesplatz sind vorerst bis zum 21.12.2021 geschlossen.
Ausgenommen von der Schließung sind:
1. medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation,
2. Schulsport
3. Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufssportlern, Profisportvereinen sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland
4. Trainings- und Wettkampfbetrieb im organisierten Sport von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Leider hat es der Verordnungsgeber nicht für vertretbar erachtet, bei einer Schließung der Schwimmhallen im Publikumsverkehr diese zumindest allgemein im organisierten Sport unter 2G oder gar 2G+ geöffnet zu halten. Dem entsprechend bitten wir um Verständnis, dass der nicht unter lit. c) fallende Vereinssport für Erwachsene ebenfalls von der Schließung betroffen bzw. dessen Nutzung ausgeschlossen ist.
Bitte informieren Sie alle betreffenden Mitglieder und bleiben Sie gesund.