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Die städtischen Sportanlagen bleiben weiterhin für den Kinder- und Jugendsport (Vereinssport) geschlossen. Dazu gehören auch die Schwimmhallen. Grund ist die nach wie vor sehr angespannte Pandemielage in der Landeshauptstadt. Die Erfurter Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen entsprechend angepasst.

Bei dem dauerhaft sehr hohen Inzidenzwert müssen alle nicht unbedingt notwendigen sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. „Alles, was im Moment nicht stattfindet, hilft, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten“, sagte Winnie Melzer, die amtierende Amtsärztin, zur Begründung.  Oberstes Ziel der Stadtverwaltung ist, die Pandemie zu bekämpfen und dabei Schulen und Kindergärten offen zu halten. Ebenso muss die Wirtschaft weiterhin funktionieren. Melzer warb um Verständnis für diese schwierige Entscheidung.

Aktuelle Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt: 10.11.2020 12:41
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Quelle: Stadtverwaltung Erfurt

 

Geänderte Allgemeinverfügung für die Landeshauptstadt Erfurt.

Geändert bzw. hinzugefügt wurde Ziff. 4 Abs. 3 – Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebes von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist abweichend zur VO des Landes untersagt.