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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Überschreiten der thüringenweiten ITS-Belegung von 3 % am dritten Tag in Folge und der Überschreitung des Inzidenzwertes (https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem) befindet sich die Landeshauptstadt Erfurt seit heute (07.10.21) in der Warnstufe 1. Das bedeutet, dass auf Basis des Punktes 10.1 der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport „Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) (https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-09-30_TMBJS-Allgemeinverfuegung_Kita-Schule-Jugendhilfe-Sport.pdf) Folgendes gilt.

Das Sportangebot (Trainings- und Wettkampfbetrieb) innerhalb geschlossener Räume ist auf Personen zu beschränken, die der verantwortlichen Person einen Nachweis nach § 46 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO über ein aktuelles negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder den Nachweis über eine Genesung vorlegen. Bei Schülerinnen und Schülern reicht die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über die Teilnahme am verbindlichen Testregime aus. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Weitergehende Einschränkung, wie bspw. Einschränkungen der Personenzahl in geschlossenen Räumen gibt es nicht, ebenso gibt es aktuell keine weiteren Einschränkungen für den organisierten Sport unter freiem Himmel.

Die Bestimmungen des Absatzes 5 der Ziff. 9, III. Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln nach § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 4 (Nutzungsbedingungen) des Infektionsschutzkonzeptes des Erfurter Sportbetriebes in der Fassung der 4. Fortschreibung werden dahingehend wie folgt angepasst:

Die Verantwortlichen der Vereine/Nutzer von gedeckten Sportanlagen (insbesondere Sporthallen) sind dazu angehalten, die max. Trainingsgruppengrößen bzw. maximalen Anzahl gleichzeitiger Nutzer auf den Sportanlagen auf ein unbedingt notwendiges Maß zu begrenzen. Hierbei sollen die Angaben gem. Übersicht – Maximale Nutzeranzahlen je gedeckter Sportanlage (Anlage 2 zu diesem Konzept) als Richtwerte dienen. Abweichungen von diesen Richtwerten sind in Abhängigkeit der Nutzung, der Spezifik der jeweiligen Sportanlage sowie unter Beachtung der einschlägigen Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere bei Vorliegen geforderter Nachweise nach § 46 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO über ein aktuelles negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder den Nachweis über eine Genesung, möglich.

Eine vollständig an die aktuellen Verordnungen angepasste, durchgeschriebene Fassung des Infektionsschutzkonzeptes in der 5. Fortschreibung geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Die o. g. Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass gegebenenfalls eine Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Erfurt noch weitere Einschränkungen im Bereich organisierten Sport erlässt.

Bleiben Sie gesund!