Anpassung der Vereinbarung zum Betreiben elektrischer Geräte in Sportanlagen des ESB
- 17. November 2022
- Autor: Admin
- Kategorie: Allgemein
Die Energiepreissteigerung treffen uns alle mit voller Wucht. Sie macht auch vor dem ESB und dem von ihnen bewirtschaften Sportobjekten nicht Halt.
Wir haben in der Vergangenheit großzügig toleriert, das u.a. größere elektrische Verbraucher (z.B. Waschmaschinen, Kocher) in den von Sportvereinen gemieteten und genutzten Räumen betrieben und genutzt werden.
Infolge oftmals mangelnder Zählmöglichkeiten haben wir auf Basis der Anschlusswerte der Geräte, der Häufigkeit ihres Einsatzes und mit einem Preis von 0,24 EUR / kWh jeweils einzelvertragliche Regelungen gefunden und letztlich privatrechtlich vereinbart.
Diesen Preis müssen wir ab 01.01.23 auf 0,3361 EUR / kWh anheben, hinzu kommen aufgrund einer Gesetzesänderung (§ 2b Umsatzsteuergesetz) noch die Mehrwertsteuer, sowie explizit bei Waschmaschinen noch Wasser und Abwasser. Details finden sie hier in der Kalkulation oder unter Downloads.
Wir werden in den kommenden Tagen den Vereinen, die es betrifft die „Anpassung der Vereinbarung zum Betreiben elektrischer Geräte in Sportanlagen des Erfurter Sportbetriebes“ zur Prüfung zukommen lassen.
Wir bitten um Verständnis.