Beantragung zur Pacht von Anschlagstellen für Werbung auf den Sportstätten des ESB bis 30. September 2017 erforderlich
- 15. August 2017
- Autor: Marion Peters
- Kategorie: Allgemein
Die „Richtlinie über die Zulassung von Werbeflächen in den Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Erfurt“ trat zum 1. Januar 2017 in Kraft. (siehe Anlage)
Zu Beginn des Jahres forderten wir alle Sportvereine zur Anmeldung bereits montierter oder geplanter Werbung/ Werbeanlagen im Sinne der Dauerwerbung in den Sportstätten auf. Der ESB zeigte sich durch den laufenden Saisonbetrieb vieler Sportarten kulant in der Gewährung bereits montierter Werbung/ Werbeanlagen ohne Vertragsgrundlage.
Mit Saisonbeginn des Ligabetriebes 2017/ 2018 bzw. Saisonbeginn der jeweiligen Sportarten wird jedoch seitens des ESB die Umsetzung der Werberichtlinie konsequent verfolgt und kontrolliert.
Auf dieser Grundlage bitten wir um Beachtung folgender Festlegungen:
Vorhandene, mit Werbung belegte Werbeanlagen ohne Planung einer Belegungsfortsetzung seitens des/ der Sportvereines/e sind zu entfernen oder dem ESB mitzuteilen.
- Neumontagen von Werbeanlagen bzw. Belegungen dürfen ohne vertragliche Regelung auf Basis der Antragstellung des Sportvereines (siehe Antragsformular) nicht erfolgen. Sollen bereits montierte Werbeanlagen weiter genutzt werden, ist ebenfalls ein Antrag erforderlich.
Spätestens bis zum 30. September müssen die Anträge für bereits montierte Werbung nachgereicht werden. Nach dieser Frist behält sich der ESB das Recht zur Entfernung der Werbeanlagen ohne Vertragsgrundlage vor.