Neuigkeiten

Die „Richtlinie über die Zulassung von Werbeflächen in den Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Erfurt“ trat zum 1. Januar 2017 in Kraft. (siehe Anlage)
Zu Beginn des Jahres forderten wir alle Sportvereine zur Anmeldung bereits montierter oder geplanter Werbung/ Werbeanlagen im Sinne der Dauerwerbung  in den Sportstätten auf. Der ESB zeigte sich durch den laufenden Saisonbetrieb vieler Sportarten kulant in der Gewährung bereits montierter Werbung/ Werbeanlagen  ohne Vertragsgrundlage.
Mit Saisonbeginn des Ligabetriebes 2017/ 2018 bzw. Saisonbeginn der jeweiligen Sportarten wird jedoch seitens des ESB die Umsetzung der Werberichtlinie konsequent verfolgt und kontrolliert.
Auf dieser Grundlage bitten wir um Beachtung folgender Festlegungen:

Vorhandene, mit Werbung belegte Werbeanlagen ohne Planung einer Belegungsfortsetzung seitens des/ der Sportvereines/e sind zu entfernen oder dem ESB mitzuteilen.

  1. Neumontagen von Werbeanlagen bzw. Belegungen dürfen ohne vertragliche Regelung auf Basis der Antragstellung des Sportvereines (siehe Antragsformularnicht erfolgen. Sollen bereits montierte Werbeanlagen weiter genutzt werden, ist ebenfalls ein Antrag erforderlich.

Spätestens bis zum 30. September müssen die Anträge für bereits montierte Werbung nachgereicht werden. Nach dieser Frist behält sich der ESB das Recht zur Entfernung der Werbeanlagen ohne Vertragsgrundlage vor.