Das Schreiben des Erfurter Sportbetriebes vom 03.11.2020 gilt weiterhin
- 9. November 2020
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein
Die neue Verordnung vom 07.11.2020 erlaubt zwar seit gestern die Nutzung der Sportanlagen durch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren im Rahmen des Trainingsbetriebes, jedoch hat die Landeshauptstadt Erfurt bereits vorher die Allgemeinverfügung vom 06.11.2020 (https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/allgemeinverfuegungen/135384.html) erlassen, die diesen Verordnungsstand bislang nicht abbildet. Insofern beinhaltet diese auch noch nicht die Freigabe der Erfurter Sportstätten für den Trainingsbetrieb der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre.
Der Erfurter Sportbetrieb versucht, auf die kurzfristigen Veränderungen in der Verordnung unverzüglich zu reagieren und intern schnellstmöglich eine entsprechende Klärung herbei zu führen. Wir informieren Sie umgehend, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Bitte haben Sie Verständnis und informieren Sie alle betreffenden Mitglieder/Mitarbeiter.