Neue Regelung zur Zutrittsbeschränkung Sportanlagen
- 8. Dezember 2021
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein
Sehr geehrte Damen und Herren,
ungeachtet der besonderen Regelungen
– für das Sporttreiben gemäß ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO in Verbindung mit der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 26.11.2021 (2G bzw. 2GPlus)
– für den Umgang mit Zuschauerinnen und Zuschauern bei Sportwettkämpfen gelten die allgemeinen Regelungen für öffentliche Veranstaltungen gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO (2G)
ist das Betreten der Objekte des Erfurter Sportbetriebes und der vom Erfurter Sportbetrieb angedienten Objekte ausschließlich mit Vorliegen des
3G-Nachweises
zulässig.
Das heißt, dass die 3G-Voraussetzungen als Mindestanforderungen gelten, die spezifischen Nutzungen jedoch auch strengere Regelungen vorsehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Batschkus Cizek
Sportdirektor Verwaltungsdirektor