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Ab 01.01.2017 tritt neue Werberichtlinie für Werbeflächen in den Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes in Kraft.

Mit der Herauslösung der Sportstätten der Stadt Erfurt aus dem Globalwerbevertrag mit der Ströer DSM sind die Rechte zur Werbung auf den Sportanlagen auf den Erfurter Sportbetrieb zurückgefallen.

Um eine einheitliche Verfahrensweise zur Sportstättenwerbung für die Erfurter Sportvereine zu gewährleisten, wurde durch den Erfurter Sportbetrieb die „Richtlinie über die Zulassung von Werbeflächen in den Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt“ (Werberichtlinie siehe Downloadbereich) erarbeitet. In der Stadtratssitzung vom 14.12.2016 wurde diese neue Werberichtlinie vom Erfurter Stadtrat beschlossen und im Amtsblatt Nr. 21 der Stadt Erfurt veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie zum 01.01.2017 wird der Erfurter Sportbetrieb für die Umsetzung verantwortlich zeichnen. Anträge auf Sportstättenwerbung richten Sie daher bitte unter Nutzung des Antragsformulars (Downloadbereich) an den Erfurter Sportbetrieb. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bestehende Werbeflächen gleichermaßen genehmigungspflichtig und daher in ein ordentliches Vertragsverhältnis zu überführen sind.
In Kürze erfolgt die Bestandsaufnahme der aktuell vorgeführten Werbung auf unseren Sportanlagen. Wir bitten Sie diesbezüglich um kooperative Mitgestaltung und freuen uns über Ihre Initiativen, diesen Prozess zeitnah umzusetzen.

Ihre Ansprechpartnerin im Erfurter Sportbetrieb bei Fragen zur Richtlinie und zur Sportstättenwerbung allgemein ist Frau Peters, Tel: 0361/ 655 3013; Mail: Marion.Peters@erfurt.de.