Neuigkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

unabhängig der mit der ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO gegebenen Möglichkeit der Öffnung von Sportanlagen für den organisierten Sport entscheidet die Landeshauptstadt Erfurt als Träger dieser Sportanlagen über den Zeitpunkt der Öffnung derselben.

Der Erfurter Sportbetrieb ist nach der Verordnung als Betreiber der Sportanlagen ebenso wie private Sportanlagenbetreiber verpflichtet, die Nutzung der Sportanlagen unter Einhaltung der allgemeinen und besonderen Infektionsschutzregeln zu gewährleisten (Verantwortliche Person im Sinne des § 5 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO).

Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck daran, zunächst die Freiluftsportanlagen (Sportplatzanlagen) voraussichtlich ab Montag, den 18.05.2020, öffnen zu können. Hierzu sind wir aktuell in Abstimmung mit den zuständigen Bereichen der Stadtverwaltung.

Wir werden Sie unverzüglich informieren, sobald hierzu verbindliche Entscheidungen getroffen sind.

Von individuellen Anfragen bitten wir Sie, Abstand zu nehmen.

Infektionsschutzkonzept
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