Verlängerung der Einstellung des Trainings- und Wettkampfbetriebes auf kommunalen Sportanlagen
- 21. April 2020
- Autor: Erfurter Sportbetrieb
- Kategorie: Allgemein
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung -3. ThürSARSCoV-2-EindmaßnVO-) sind Sportanlagen, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote sowie Angebote von Vereinen bis einschließlich 6. Mai 2020 für den Publikumsverkehr zu schließen(§ 5 Abs. 1 Nr. 4 der VO). Infolgedessen bleibt der Trainings- und Wettkampfbetrieb in den kommunalen Sportanlagen der Landeshauptstadt Erfurt bis zu diesem Termin eingestellt.
Die Sportanlage ist daher bis 06.05.2020 gesperrt.
Hinsichtlich der nach§ 3 Abs. 3a und 3b der Verordnung ab 03.05.2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässigen Versammlungen (z. B. Mitgliederversammlungen der Verein) bleiben die weitergehenden Anordnungen der zuständigen Behörden abzuwarten, bevor ggf. Ausnahmen von der vorstehenden Sperrung zugelassen werden.
Wir bitten alle Sportlerinnen und Sportler um Verständnis, dass die Sportanlagen weiterhin geschlossen bleiben müssen und um Beachtung der geltenden Regularien.