Neuigkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Sportanlagen des Erfurter Sportbetriebes (in der Anlage 2 zum Infektionsschutzkonzept mit Sternchen markiert und die Freiluftanlagen) können ab sofort unter den Bestimmungen des Infektionsschutzkonzeptes in Stufe „gelb 1“ wieder genutzt werden. Sollte der Inzidenzwert in Erfurt auch am morgigen Tag unter 35 liegen, kann die Nutzung der Sportanlagen ab morgen unter den Bedingungen gemäß Stufe „grün“ stattfinden. Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen die Nutzung der Flächen der MFA diese Woche nur bis 19:00 Uhr möglich ist und das Containerdorf erst ab Montag, den 07.06.2021 genutzt werden kann.

Alle weiteren Sportanlagen können ab Montag, den 07.06.2021 wieder unter Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzkonzeptes genutzt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Nutzung dieser Anlagen erst ab Montag möglich ist, da es noch weiterer interner Abstimmungen mit den jeweiligen Betreibern der Objekte bedarf. Sollten Objekte vorerst nicht ab Montag, den 07.06.2021 nutzbar sein, werden die betreffenden Nutzer zeitnah darüber informiert. Alle betreffenden Vereine mit Schwimmzeiten erhalten eine separate E-Mail mit den speziellen Nutzungsbestimmungen und den Belegungsplan für die Bäder.

Ab Nutzungserlaubnis gelten die Zeiten, die im bestehenden Saisonvertrag mit dem jeweiligen Nutzer geregelt sind.
Alle bisher erteilten Sondergenehmigungen entfallen mit der Freigabe.

Die 4. Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes berücksichtigt die Änderungen der 4. Änderung der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO.
Bitte informieren Sie sich und alle betreffenden Nutzer über die aktuelle Fassung.


Die bisher eingereichten vereinsspezifischen Infektionsschutzkonzepte haben, unter der Maßgabe der Berücksichtigung der aktuellsten Änderungen in unserem Infektionsschutzkonzept, weiterhin Bestand. Sollten Sie noch kein vereinsspezifisches Konzept eingereicht haben und die Sportanlagen gemäß Saisonvertrag wieder nutzen wollen, bitte wir um Einreichung des Dokumentes gemäß Anlage 1 des Infektionsschutzkonzeptes. Eine Nutzung ist erst mit Vorliegen des vereinsspezifischen Infektionsschutzkonzeptes möglich.

Für die geschlossenen Sportanlagen und die MFA werden die aktuellen Belegungspläne diese Woche nochmal an alle betreffenden Objektverantwortlichen gesendet.

Sollten bei Ihnen Anfragen von Vereinen oder externen Nutzern eingehen, bitte wir Sie herzlich um Verweisung an die zuständigen Ämter.

Bitte beachten Sie die angehängten Dokumente!
Wir wünschen Ihnen noch eine angenehme Restwoche und bleiben Sie gesund!

210602_Infektionsschutzkonzept_ESB_4. Fortschreibung
210602 Anlage 1_Vereinskonzept
210602_Infektionsschutzkonzept_ObjektspezifischeHygiene_RRB
210602_Infektionsschutzkonzept_ObjektspezifischeHygiene_LAH_MFA
210602_Infektionsschutzkonzept_ObjektspezifischeHygiene_ESZ