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In der Werkausschusssitzung des Erfurter Sportbetriebes am 18.05.2022 wurde erstmals die finale Fassung des aktuellen „Sportentwicklungsplan Erfurt 2030“ (SPEP EF 2030) vorgestellt. Dieser enthält eine Vielfalt von Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen für weiterführende sportpolitische Entscheidungen der Landeshauptstadt Erfurt bis zum Jahr 2030 und teilweise darüber hinaus. Diese Empfehlungen können und sollen von verschiedenen Bedarfsträgern aufgenommen bearbeitet und bestenfalls umgesetzt werden. Ein genehmigter Sportentwicklungsplan soll inhaltliche und wirtschaftliche Planungssicherheit gewährleisten, ein gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Interessenlagen schaffen ebenso wie Rahmenbedingungen, Ansätze und Potentiale für neue Kooperationen, den Sport auch in andere Handlungsfelder und Strategien integrieren zu können.

Dieser komplexe und integrierende Ansatz der Sportentwicklungsplanung, betrachtet neben der klassischen Sportinfrastruktur ebenso den öffentlichen Raum und Themen wie Sport und Bewegung der Bevölkerung, Kindern und Sportvereinen. Damit ist dieser Prozess und das Ergebnis auch vor dem Hintergrund einer integrierten Stadtentwicklung zu sehen – mit dem Ziel, Entscheidungen zu konkreten Projekten und Maßnahmen ämterübergreifend zu diskutieren und nach Lösungsansätzen zu suchen.

– GEMEINSAM PERSPEKTIVEN ENTWICKLEN –

Im Ergebnis der 24 Monate (projektbezogener Zusammenarbeit) liegt der Landehauptstadt Erfurt ein „Sportentwicklungsplan Erfurt 2030 (SPEP EF 2030)“ vor, der sportpolitische Ziele im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Sportentwicklung definiert und Strategien zur Implementierung eines entsprechenden Entwicklungsplans aufzeigen kann.

Basis dieses 260 Seiten umfangreichen Plans inklusive eines 40 seitigen Handlungs- und Maßnahmenkataloges bilden verschiedene handlungsorientierte Bestands- und Bedarfsanalysen in Verbindung mit einer interdisziplinär zusammengestellten Steuerungsgruppe die im Rahmen der Kooperativen Planung über den gesamten Planungsprozess involviert war. Der Sportentwicklungsplan Erfurt 2030 wurde vom Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung (INSPO) an der Fachhochschule für Sport und Management aus Potsdam im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt erstellt. Begleitet wurde die vom Land Thüringen mit 30.000 EUR geförderte Planung von einer interdisziplinären Steuerungsgruppe bestehend aus Stadtsportbund, Vertretern der Politik und Verwaltung. Diese Steuerungsgruppe wurde eigens für den Erstellungsprozess der Sportentwicklungsplanung einberufen und soll auch im Rahmen der Evaluation die kommenden Jahre regelmäßig an den verschiedenen Maßnahmen arbeiten.

Der offizielle Planungsprozess (abgesehen von Ausschreibungsverfahren etc.) begann im Februar 2020 mit der Auftaktveranstaltung und dauerte (auch aufgrund von Corona) bis März 2022. Es wurden eine Sportverhaltensstudie unter Beteiligung von 10.304 Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Erfurt, eine Befragungen der 281 ortsansässigen Sportvereine sowie eine qualitativ und quantitativ hochwertige Bestandsaufnahme der lokalen Sportinfrastruktur sowie eine entsprechende Bestands- und Bedarfsbilanzierung durchgeführt.

In einer Kommune existiert eine Vielfalt an Sport- und Bewegungsräumen. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen Sportanlagen, die für den Sport geschaffen wurden und sogenannten Sportgelegenheiten, die ursprünglich nicht in erster Linie für eine sportliche Nutzung errichtet wurden, jedoch von sportaktiven Bürger*innen mitgenutzt werden. Zu den für den Sport geschaffenen Anlagen zählen u. a. Sporthallen und Sportplätze (sogenannte Kernsportanlagen), welche auch in der Landeshauptstadt Erfurt die essenzielle Grundlage für den Schul- und Vereinssport bilden und somit die Basis der durchgeführten Bestands- und Bedarfsbilanzierung. Die im Rahmen des Planungsprozess durchgeführte quantitative und qualitative Bestandsaufnahme von Sporthallen- und Sportplatzflächen, die für den Schul-, den Vereins- und den vereinsungebundenen Sport vorgehalten werden, ist zentraler Bestandteil einer kommunalen Sportentwicklungsplanung. Hierbei wurden alle Sportnutzflächen (gedeckt und ungedeckt) in Trägerschaft des Erfurter Sportbetriebs (ESB) bzw. des Amtes für Gebäudemanagement (A 23) vermessen, hinsichtlich ihres Zustandes bewertet und in einem Sportanlagenkataster (vgl. Fachliches Sportanlagenkataster) erfasst.

Die quantitative Datenerfassung zu den Sportnutzflächen (Nettoflächen) ermöglicht eine anschließende Bestands-Bedarfs-Bilanzierung der Sporthallenflächen und der Großspielfelder, um Aussagen zur gegenwärtigen Sportanlagensituation zu treffen.

Die Auswertung der eingeholten Daten schafft eine breite Datenlage für die Zukunft der sportfachlichen Entwicklung der Landeshauptstadt Erfurt und die zeigt: Sport ist ein wichtiger Teil der Lebensgestaltung der Erfurter Bürgerinnen und Bürger.

82% der befragten Erfurter Bürgerinnen und Bürger sind sportlich aktiv. Davon gehen 43% der am liebsten Radfahren, 20% gerne Laufen und 18% halten sich mit Fitness-/Kraftsporttraining leistungsfähig. Hauptmotivatoren sind dabei klar Gesundheit, Wohlbefinden, Spaß und Fitness. Auffällig sei der hohe Anteil (63%) des individuell organisierten – vereinsungebundenen Sports welcher vornehmlich auf sogenannten Sportgelegenheiten stattfindet (bspw. Radwege, Straßen, Grünanlagen – nicht primär für die Sportaktivität geplant). Insofern rückt die Qualifizierung wohnortnaher Sport- und Bewegungsräume in den Fokus der infrastrukturellen Entwicklung.

Stolz kann man auch auf die seit Jahren prosperierende Mitgliederentwicklung in den Sportvereinen verweisen. Besonders auffällig ist dabei der starke Mitgliederzuwachs (53%) bei den Mitgliedern über 60. 81% der Vereine versuchen auf diese und auch andere gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren und aktiv neue Mitglieder zu gewinnen. 37% haben dafür in den vergangenen 5-6 Jahren neue Sport- und Kursangebote zur Erhöhung der Attraktivität des Vereinsprofils aufgenommen. (Stand 2020/2021)

Bei der Priorisierung kommunaler Investitionen gibt es klare Überschneidungen.

Neben der Modernisierung kommunaler Sportanlagen sowie dem Ausbau kommunaler Sporthallen sprechen sich die Vereine der Stadt Erfurt in hohem Maße auch für sozialräumliche Investitionen z.B. im Sinne des Ausbaus wohnortnaher Spiel- und Sportgelegenheiten oder dem Bau von Radwegen aus. Interessant ist auch, dass diese Priorisierung deckungsgleich mit den Ergebnissen aus der Bevölkerungsbefragung ist, wenngleich die Rangfolge etwas abweicht, lassen sich aus diesen Ergebnissen klare Synergien für die zukünftige Stadt- und Sportentwicklungsplanung ablesen. Im Ergebnis zeigt sich deutlich, dass sich die das Sportverhalten prägenden Trends wie Individualisierung und Pluralisierung der Lebensstile auch in den genannten Investitionsbedarfen (vgl. Tab. 45) und Wünschen (vgl. Tab. 46) widerspiegeln. Über alle Zielgruppen und Planungsräu­me hinweg können folgende weitestgehend übereinstimmende Aussagen im Sinne einer nachhaltigen Stadt- und Quartiersentwicklung als Impulsgebung getätigt werden:

Investitionsbedarfe lassen sich akzentuiert zusammenfassen im Sinne des Baus weiterer sicherer Radwege (88 % kumuliert sehr wichtig/wichtig; vgl. Radverkehrskonzept Erfurt), einer bewegungs­freundlicheren Schulhofgestaltung (88 %), der Modernisierung (85 %) und dem Bau weiterer Sporthallen (79 %) sowie der Sanie­rung und Modernisierung von Sportplätzen (79 %; vgl. Tab. 45). Im Sinne der Zugänglichkeit insbesondere der Sportplätze sind diese qualitativ aufgewerteten Sportanlagen auch als wohnort­nahe (bzw. schulnahe) Sportgelegenheiten (81 %) im Quartier zu verstehen. Hier ordnen sich unseres Erachtens auch die prioritären Sportanlagenwünsche (Radwege, Anlagen für den Freizeitsport, beleuchtete und sichere Jogging- und Walkingwege) infrastruk­turell eindeutig ein (vgl. Tab. 46). Insbesondere die sehr große Bedeutung einer bewegungsfreundlichen Schulhofgestaltung (88 % kumuliert sehr wichtig/wichtig) gegenüber bundesweiten Erhebungen (70 %) sollte Anlass sein, sich quartiersorientierten Entwicklungskonzepten stadtplanerisch verstärkt zuzuwenden (vgl. Abb. 1 auf S. 9) und dabei die Besonderheiten der Planungsräume zu beachten (vgl. Abb. 55). Ein weiterer Fokus liegt auch im Ausbau des Erfurter Seengebietes sowie dem Bau von Schwimmbädern (dies insbesondere im Norden der Stadt; vgl. Tab. 45, Tab. 46; vgl. auch Erfurter Bäder- und Seenkonzept)

Die Ergebnisse korrespondieren dabei in hohem Maße mit den gesamtstädtischen Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskon­zeptes (ISEK Erfurt 2030, Teil 1, S. 147) der Landeshauptstadt Erfurt (u. a. „ausreichende breitensportliche Betätigungsmöglichkeiten für den vereinsgebundenen Sport sowie im öffentlichen Raum erhalten bzw. schaffen, um den gleichberechtigten Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu diesen Angeboten zu ermöglichen“; „vorrangig bestehende Sportstätten bedarfsgerecht modernisieren und sanieren“). Hier zeigt sich erneut die enge Verknüpfung von Sport- und Stadtentwicklung und das notwendige ressortüber­greifende Zusammenwirken der verschiedenen städtischen Ämter (u. a. Garten- und Friedhofsamt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Erfurter Sportbetrieb, Gesundheitsamt).

Welche Schlüsse lassen sich aus dem vorgestellten Sportentwicklungsplan ableiten?

10.304 befragte Bürger*innen -> Rücklauf gesamt 3.138 Stück (30%)
281 befragte Vereine -> Rücklauf 134 (48%)
21.958 von 35.612      -> entspricht 62 % der repräsentierten Vereinsmitglieder

Kernaussagen aus der Bevölkerungsbefragung:

Insgesamt nimmt Sport und Bewegung eine wichtige Rolle in der Lebensgestaltung der Erfurter Bevölkerung ein. 82% der befragten Erfurter Bürgerinnen und Bürger sind sportlich aktiv. Davon gehen 43% der am liebsten Radfahren, 20% gerne Laufen und 18% halten sich mit Fitness-/Kraftsporttraining leistungsfähig. Hauptmotivatoren sind dabei klar Gesundheit, Wohlbefinden, Spaß und Fitness. Auffällig – der hohe Anteil (63%) des individuell organisierten – vereinsungebundenen Sports welcher vornehmlich auf sogenannten Sportgelegenheiten stattfindet (bspw. Radwege, Straßen, Grünanlagen – nicht primär für die Sportaktivität geplant). Insofern rückt die Qualifizierung wohnortnaher Sport- und Bewegungsräume in den Fokus der infrastrukturellen Entwicklung.

Kernaussagen der Sportvereinsbefragung

–> siehe auch Befragung zum Sportentwicklungsplan 2030

Die Landeshauptstadt kann grundlegend (mit Ausnahme der 19-26 Jährigen) auf eine prosperierende Mitgliederentwicklung in den Sportvereinen verweisen (Zahlen aus 2020). Stellt man dieser Betrachtung, Zahlen aus der Bevölkerungsentwicklung gegenüber wird deutlich, dass der Mitgliederverlust in dieser Altersklasse auch mit einem entsprechenden Bevölkerungsrückgang einhergeht. Neben der allgemeinen Entwicklung befindet sich diese Altersgruppe zudem in der temporären Phase der Berufsausbildung bzw. des Berufseinstiegs. Auch bundesweit ist dieser Trend zu beobachten, begleitend mit einem interessengeleiteten starken Mitgliederanstieg bei kommerziellen Sportanbietern. Besonders auffällig ist der Bevölkerungszuwachs der 15-18 Jähren der sich jedoch nicht in den Vereinszahlen wiederspiegelt, ebenso wie der starke Mitgliederzuwachs (53%)  bei den über 60-jährigen. 81% der Vereine versuchen auf diese Entwicklung zu reagieren und aktiv neue Mitglieder zu gewinnen. 37% haben dafür in den vergangenen 5-6 Jahren neue Sport- und Kursangebote zur Erhöhung der Attraktivität des Vereinsprofils aufgenommen.

Bestandsaufnahme

In einer Kommune existiert eine Vielfalt an Sport- und Bewegungsräumen. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen Sportanlagen, die für den Sport geschaffen wurden und sogenannten Sportgelegenheiten, die ursprünglich nicht in erster Linie für eine sportliche Nutzung errichtet wurden, jedoch von sportaktiven Bürger*innen mitgenutzt werden. Zu den für den Sport geschaffenen Anlagen zählen u. a. Sporthallen und Sportplätze (sogenannten Kernsportanlagen), welche auch in der Landeshauptstadt Erfurt die essenzielle Grundlage für den Schul- und Vereinssport bilden.

Die im Rahmen des Planungsprozess durchgeführte quantitative und qualitative Bestandsaufnahme von Sporthallen- und Sportplatzflächen, die für den Schul-, den Vereins- und den vereinsungebundenen Sport vorgehalten werden, ist zentraler Bestandteil einer kommunalen Sportentwicklungsplanung. Hierbei wurden alle Sportnutzflächen (gedeckt und ungedeckt) in Trägerschaft des Erfurter Sportbetriebs (ESB) bzw. des Amtes für Gebäudemanagement (A 23) vermessen, hinsichtlich ihres Zustandes bewertet und in einem Sportanlagenkataster (vgl. Fachliches Sportanlagenkataster) erfasst.

Die quantitative Datenerfassung zu den Sportnutzflächen (Nettoflächen) ermöglicht eine anschließende Bestands-Bedarfs-Bilanzierung der Sporthallenflächen und der Großspielfelder, um Aussagen zur gegenwärtigen Sportanlagensituation zu treffen.

Zentrale Ergebnisse der Bestandsaufnahme:

Ungedeckte ANLAGEN

Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt über 126 Anlagen mit einer Gesamtnutzfläche von 380.340 m²

– 50 Großspielfelder mit mind. 4.050 m² Nettofläche mit einer Gesamtnutzfläche von 307.492 m²
– 31 Kleinspielfelder (ab 800 m² Nettofläche) mit insgesamt 60.668 m² Nutzfläche
– 45 Kleinspielfelder unter 800 m³ Nettofläche mit einer Gesamtnutzfläche von 12.180 m²

118 dieser Anlagen befinden sich in Trägerschaft des ESB bzw. A 23 (365.951 m² nutzbare Sportfläche)
48 Großspielfelder mit über 4.050 m², 30 Kleinspielfelder größer 800 m², 40 Kleinspielfelder kleiner 800 m²

8 Spielfelder mit einer nutzbaren Fläche von insgesamt 14.389 m² befinden sich in sonstiger Trägerschaft, wie u.a. dem Freistaat Thüringen, Vereine oder privater Träger.

Qualitative baufachlichen Einschätzung der Spielfelder der LH Erfurt (Trägerschaft ESB/ A 23)

19 – Bauzustandsstufe 1 (16 %)
29 – Bauzustandsstufe 1 Tendenz 2 (25 %)
38 – Bauzustandsstufe 2 (32 %)
21 – Bauzustandsstufe 2 Tendenz 3 (18 %)
8 – Bauzustandsstufe 3 (7 %)
2 – Bauzustandsstufe 3 Tendenz 4 (2%)
1 – Bauzustandsstufe 4 (1 %)

 

 

 

41% der Spielfelder weisen keine oder nur unbedeutende Mängel auf, welche im Zuge laufenden Instandhaltung beseitigt werden können. 38% weisen geringe Schäden auf und für 21% wird die Gesamtkonstruktion als gebrauchsfähig eingeschätzt, aufgrund festgestellter Mängel besteht jedoch einiger Renovierungsbedarf. Jene Anlagen mit Bauzustandsstufe 3 – 4 (insgesamt 10%) weisen deutliche bis schwerwiegende Mängel auf- diese Sportflächen sind u. a. aufgrund von zu starker Frequentierung, ausbleibender Pflege und Unterhaltung stark verschlissen. eisen schwerwiegende Schäden bzw. Mängel auf. Bei einer mit BZS 4 bewerten Anlagen bestehen Mängel in einem Umfang, die den Bestand oder die weitere Nutzung gefährden, sodass die Sportanlage in wesentlichen Teilen nicht mehr brauchbar ist.

Neben den Groß- und Kleinspielfeldern wurden vom INSPO im Rahmen der Sportanlagenbegehungen weiterhin sechs Tennisplätze, elf Rundlaufbahnen sowie 109 Leichtathletikanlagen (Kurzstreckenlaufbahnen, Drei- und Weitsprung-, (Stab-) Hochsprung-, Speerwurf-, Kugelstoß-, Diskus- und Hammerwurfanlagen) aufgenommen und bewertet.

 

 


Gedeckte ANLAGEN
Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt über 118 Anlagen mit einer Gesamtfläche von 39.191 m² an gedeckten Kernsportanlagen (Stand 08|2020).

– 9 wettkampfgeeignete Sportspielhallen ab 800 m² mit einer netto Gesamtfläche von 10.525 m²
– 33 Sporthallen (405-799 m²) mit einer nutzbaren Gesamtfläche von 17.624 m²
– 76 Sporträume unter 405 m² mit einer Nettosportfläche von 11.042 m²

96 der 118 Anlagen mit einer Sportfläche von 32.320 m² befinden sich in Trägerschaft des ESB sowie A 23.
7 Sportspielhallen über 800 m², 28 Sporthallen zwischen 405 und 799 m², 61 Sporträume kleiner 405 m²

Weitere 6.871m² Sportnutzfläche aufgeteilt auf 22 Sportanlagen, befinden sich in sonstiger Trägerschaft wie u.a. dem Freistaat Thüringen, Vereine oder privater Träger.

Qualitative baufachlichen Einschätzung Sporthallen und Sporträume d. LH Erfurt (Trägerschaft ESB/ A 23.

27 – Bauzustandsstufe 1 (28 %)
17 – Bauzustandsstufe 1 Tendenz 2 (18 %)
32 – Bauzustandsstufe 2 (33 %)
12 – Bauzustandsstufe 2 Tendenz 3 (12 %)
4 – Bauzustandsstufe 3 (5%)
3 – Bauzustandsstufe 3 Tendenz 4 (3%)
3 – Bauzustandsstufe 4 (3%)

 

46 % also knapp die Hälfte der gedeckten Erfurter Kernsportanlagen sind gut erhalten und haben keine oder nur unbedeutende Mängel, die im Zuge der laufenden Instandhaltung beseitigt werden können. 33 % weisen geringe Schäden auf und 12 % sind in der Grundkonstruktion im Wesentlichen brauchbar, hier sind jedoch umfassende Erneuerungsarbeiten erforderlich. Jene Anlagen mit Bauzustandsstufe 3 – 4 (insgesamt 11%) weisen schwerwiegendere Schäden bzw. Mängel auf. Bei den mit BZS 4 bewerten Anlagen ist eine Nutzung wegen schwerster Mängel nicht mehr möglich.

Der Zustand der Kernsportstätten ist im Allgemeinen solide zu bewerten. Teilweise sind aber auch nicht unerhebliche Mängel festgestellt worden. Interessant: Auch hier gibt es Parallelen zu den Ergebnissen der Befragung die Bedarfe in der Modernisierung der kommunalen Anlagen sehen. (Bevölkerung: 85% Sporthallen / 79%  Sportplätze – Sportvereine: 98% Sporthallen / 88% Sportplätze)

Die Daten aus der Bestandsaufnahme wurden in einem fachlichen Sportstättenkataster zusammengeführt und für die Bestands-Bedarfs-Bilanzierung (BBB) aufbereitet. In diesem Kontext wurden sowohl die Bedarfe des Erfurter Vereinssports als auch die Bedarfe des vereinsungebundenen Sports der Erfurter Bevölkerung berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch die Bedarfe des Schulsports zur Sicherung eines  lehrplangerechten Sportunterrichts einbezogen. Die durchgeführte Sportstättenerhebung (Sportstättenkataster) und die Bestands-Bedarfs-Bilanzierung ermöglichen Aussagen zu Fehlbeständen und zukünftigen Investitionsbedarfen.

Diese Bilanzen wurden ebenso wie die Ergebnisse aus der kooperativen Planungsphase (gemeinsame Workshops) in den letzten Monaten mit Resultaten der Empirie zusammengeführt. Daraus wurden Leitziele und Handlungsfelder für den „Sportentwicklungsplan Erfurt 2030“ abgeleitet und mit verschiedenen Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen untersetzt.

Am 21.10.2021 von 17:00 – 19:00 Uhr fand die 3. Steuerungsgruppensitzung statt. Hierbei wurden die insgesamt sechs Handlungsfelder vorgestellt und mit konkreten Maßnahmen untermauert. Anschließend wurde der entstandene Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen unter Einbezug der begleitenden Steuerungsgruppe – im Sinne der kooperativen Planung – priorisiert und um Zuständigkeiten ergänzt.

A) Sportanlagen
B) Sportgelegenheiten
C) Freizeitsport und Gesundheitsförderung
D) Sportvereinsentwicklung
E) Wettkampf- und Leistungssport
F) Sportstadt Erfurt

Gesamtübersicht der Prognosekosten
Prognosekosten Modernisierung Sporthallen der Landeshauptstadt Erfurt 33,9 MIO €
Neubau von drei Einfeldhallen mit 405 m² Sportnutzfläche 9 MIO €
Neubau von zwei Zweifeldhallen mit 968 m² Sportnutzfläche 12 MIO €
Erweiterungsbau von acht Sporthallen auf eine Größe von je 968 m² Sportnutzfläche 48 MIO €
Prognosekosten Modernisierung Funktionsgebäude der Landeshauptstadt Erfurt 32 MIO €
Prognosekosten Modernisierung Sportfreianlagen der Landeshauptstadt Erfurt 10,6 MIO €
Aufwertung von ein bis zwei weiteren Großspielfeldern mit Kunstrasenbelag 0,9 – 1,8 MIO €
Gesamtprognosekosten
146,4 – 147,3 MIO €

Der SPEP EF 2030 wurde in den Werkausschüssen 18.05.2022 und 08.06.2022 durch die Ortsteile der Landeshauptstadt Erfurt beraten. Zudem erhielt der Stadtsportbund Erfurt e.V. (SSB) die Möglichkeit bis zum 15.07.2022 unter Einbezug der Vereine sich mit dem Planungsergebnis zu befassen. Bei inhaltlichem Konsens sollte der SPEP ERFURT 2030 voraussichtlich am 28.09.2022 durch den Stadtrat beschlossen werden.

Die bis zum 15.07.2022 bestehende Option wurde mit Verweis auf die anstehende Regionalkonferenz des SSB am 10.10.2022 in der Arena Erfurt ausgeschlagen. Eine qualifizierte Zuarbeit des SSB hinsichtlich des avisierten Protokolls der Veranstaltung ebenso weiterer Wortmeldungen der Vereine wird derzeit analysiert (KW 05).

Die Beschlussfassung im Stadtrat ist noch offen.

 

Elisa Goetz
(Sachbearbeiterin | Strategische Sportentwicklung)